Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1.Allgemeines
Das Mietwagenunternehmen Jasmin Cebeci (im Folgenden AYA Shuttle genannt) in der Nellinger Straße 92 in 73760 Ostfildern ist ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, dass die gewerbliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen durchführt. Alle von Mietwagenunternehmen AYA Shuttle angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung (Angebot), jedoch spätestens mit Abschluss des Vertrages mit AYA Shuttle erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB welche der Kunde im Internet einsehen kann. Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von AYA Shuttle ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§2. Vertrag
Der Vertrag kommt über unser Online-Formular unter aya-parking.de, mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über Drittanbieter (Vermittler) und deren persönliche, telefonische oder schriftliche Bestätigung zustande.

§3. Stornierung und Widerruf
AYA Shuttle räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht ein.
Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn die Stornierung spätestens bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt, schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Bei einer späteren Stornierung ist AYA Shuttle berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages zu erheben.

§4. Leistung
AYA Shuttle bietet Fluggästen des Flughafens Stuttgart die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von AYA Shuttle betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von AYA Shuttle eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Stuttgart und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.
Im Buchungspreis sind 5 Personen inklusive für jede weitere Person werden 10,00€ pro Person berechnet.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Die jeweiligen Ankunft- und Abflugzeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 6 Stunden im Vorhinein, unter Berücksichtigung der Bürozeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr mitzuteilen, diese werden kostenfrei berücksichtigt.
AYA Shuttle beabsichtigt in der Regel keine Sammeltransporte durchzuführen, sondern alle ihre Parkkunden nach Zusammengehörigkeit zu befördern. Lediglich in Fällen von Flugzeitänderungen oder Fahrzeugmangel und der damit verbundenen dispositionellen Notwendigkeit können hierbei Ausnahmen entstehen, mit denen sich der Kunde einverstanden erklärt.
Der Kunde hat AYA Shuttle nach erfolgter Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. AYA Shuttle wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken, mit der Wartezeit die damit verbunden am Flughafen Stuttgart entsteht, erklärt sich der Kunde einverstanden.

Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, Surfbretter usw.) kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch AYA Shuttle bestätigt wurde. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, dieses Gepäck zuvor auf eigenständig am Flughafenterminal einzuchecken. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern diese vorher bestellt und deren Verfügbarkeit auch verbindlich zugesagt wurde. AYA Shuttle kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen.

§5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von AYA Shuttle sind freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch AYA Shuttle im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigten Preise. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und vom Kunden in bar zu bezahlen. Andere Zahlungsformen bedürfen der vorigen Vereinbarung. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit 10 Euro/pro Tag nachberechnet.

§6. Haftung
AYA Shuttle haftet für Schäden, die durch ihr Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Hierbei haftet AYA Shuttle nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung und ist eine darüber hinaus gehende Haftung ausgeschlossen. Für Schäden die durch andere Personen, höhere Gewalt, Naturereignisse, Tiere oder Diebstahl verursacht werden, haftet AYA Shuttle nicht. Berechtigte Schadensersatzansprüche gegen AYA Shuttle hat der Kunden unverzüglich noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.
AYA Shuttle übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Zeitpunkt. AYA Shuttle haftet daher nicht für die Einhaltung von Abflugs Terminen oder Schadenersatz für verpasste Termine oder Flüge, außer es liegt bei ihr oder ihren Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Insbesondere vertritt AYA Shuttle keine Schadenersatzansprüche durch Verzögerungen bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen des Verkehrs.

§7. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die bei Beschädigungen entstandenen Kosten werden dem Verursacher nach Beseitigung durch AYA Shuttle in Rechnung gestellt. Das Entsorgen von im Fahrzeug befindlichem Müll auf dem Betriebsgelände ist verboten.
Für alle auf dem Betriebsgelände von AYA Shuttle abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz her vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. AYA Shuttle oder eine von ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.

§8. Datenschutz
AYA Shuttle versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.

§9. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort ist Ostfildern. Nach diesem Betriebssitz richtet sich auch der Gerichtsstand, sollte der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die jeweilig ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen.